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Der Schwerpunkt der Gutachtertätigkeit
liegt in dem Spezialsachgebiet Bauwerksabdichtung und den unmittelbar
angrenzenden Sachgebieten Fußböden, Putz-, Mörtel-, Betontechnologie,
Beschichtungen für Beton, Verlegung von Fliesen und Platten. Neben
Bauschadensgutachten werden Beweissicherungen für private Auftraggeber
(Bauherren, Planer und Bauausführende) und Gerichte erstellt.
Ergebnisse von Gutachten
können u.a. sein:
- die Feststellung und Bewertung von
Baumängeln oder Bauschäden, die während bzw. durch
die Planung oder Ausführung von Bauleistungen entstanden sind.
- Vorschläge zur Mängelbeseitigung.
- Kostenschätzungen für die
Mängelbeseitigung.
- Prüfbare Berechnung von technischen
Minderwerten.
Als Voraussetzung für die Erstellung
von Gutachten gilt die unparteiische und unabhängig von Lieferinteressen
ausgeführte Tätigkeit als Beratender
Ingenieur.
Qualitätsüberwachung
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